Nicht ohne uns über uns! Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zum Text in Leichter Sprache!
Nicht ohne uns über uns
Viele Länder auf der ganzen Welt haben sich zusammen-getan.
Die Länder nennen sich Vereinte Nationen.
Nation ist ein anderes Wort für Land.
Die Länder haben eine Vereinbarung gemacht.
Die Vereinbarung heißt in schwerer Sprache:
Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das steht in der Vereinbarung:
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Auch Menschen mit Behinderungen
sollen überall mitmachen können.
Das ist ein Menschen-Recht.
Man soll alle Menschen gleich behandeln.
Man darf keine Menschen diskriminieren.
Man darf auch Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren.
Diskriminieren bedeutet:
Man behandelt einen Menschen schlechter
als einen anderen Menschen.
Auf dieser Internet-Seite können Sie Unterstützung bekommen:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/service/LeichteSprache/leichtesprache_node.html
Sie möchten die Vereinbarung in Leichter Sprache lesen.
Dann klicken Sie hier:
https://nordkircheinklusiv.dev.churchtools.website/assets/crpd_konvention_leichte_sprache.pdf
In Leichte Sprache übertragen:
Texte für alle, Hamburg
https://www.texte-fuer-alle.de
Auf Leichte Sprache geprüft:
Büro für Leichte Sprache und Barrierefreiheit, Osnabrück
"Am 13. Dezember 2006, hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft.
Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. [...]
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft. [...]"
Der Text ist entnommen von der Seite des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Der Text der UN-BRK:
UN-BRK in Alltagssprache als PDF (amtliche Übersetzung für Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein / Datei ist barrierearm)
Weitere Gesetzestexte:
9. Sozialgesetzbuch [SGB IX] und Bundesteilhabegesetz [BTHG]
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Diskriminierung ist in Deutschland verboten und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es ein Regelwerk, das vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften schützt.
Jeder Mensch, der Diskriminierung erlebt hat, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden und sich beraten lassen.
Gebärdenvideos (DGS) auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle