Was tun bei sexualisierter Gewalt?
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Bitte wenden Sie sich an die Unabhängige Ansprechstelle (UNA).
Telefon: 0800 0220 099 – kostenfrei und anonym
Montags 9-11 Uhr und Mittwochs 15-17 Uhr
Mail: una@wendepunkt-ev.de
Die UNA ist ein Angebot für Menschen, die in der Nordkirche Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erlebt oder davon erfahren haben.
Bitte wenden Sie sich bitte an die unabhängigen Meldebeauftragten.
Gudrun Bielitz-Wulff
Pastorin i.R.
Telefon: +49 431 55779 555 (AB)
Mail: bielitz-wulff.meldebeauftragte@hb5.nordkirche.de
Kerrin Lorenz
Diplom-Pädagogin
Telefon: +49431-55779-556 (AB)
Mail: lorenz.meldebeauftragte@hb5.nordkirche.de
Frau Bielitz-Wulff oder Frau Lorenz werden sich innerhalb von 48 Stunden (Werktage) bei Ihnen zurückmelden.
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Der Schutz der Würde und der persönlichen Grenzen aller Menschen ist ein zentrales Anliegen der Nordkirche. Im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog tragen Mitarbeitende und Leitung gemeinsam Verantwortung dafür, dass dieser Auftrag in allen Arbeitsfeldern umgesetzt wird und sich alle Mitarbeitenden sowie alle Personen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, in einem achtsamen, respektvollen und sicheren Umfeld bewegen können.
Das Rahmenschutzkonzept des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog legt verbindliche Standards zur Prävention, Sensibilisierung und Intervention fest. Es gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie für Honorarkräfte, unabhängig vom jeweiligen Anstellungsverhältnis.
Haltung und Verantwortung
Viele Arbeitsbeziehungen im Hauptbereich sind durch Nähe, Vertrauen und teilweise durch strukturelle Machtungleichgewichte geprägt – etwa in Seelsorge, Beratung oder Bildungsarbeit. Eine professionelle Haltung, klare Nähe-Distanz-Regelungen, Transparenz sowie regelmäßige kollegiale Reflexion sind daher verbindliche Bestandteile der Arbeit. Sie dienen dem Schutz aller Beteiligten, insbesondere vulnerabler Personen, und tragen zugleich zur Absicherung der Mitarbeitenden bei.
Risiken erkennen – Grenzen wahren
Grenzverletzungen können in unterschiedlichen Formen auftreten – von unbeabsichtigten Überschreitungen bis hin zu Übergriffen oder strafrechtlich relevanter Gewalt. Zentrale Risikofaktoren sind Machtgefälle, Einzelgespräche, emotionale Nähe und fehlende Reflexionsräume. Prävention bedeutet, diese Risiken systematisch zu berücksichtigen, eigenes Verhalten zu reflektieren und Grenzen verantwortungsvoll zu wahren.
Prävention durch Schulung und Sensibilisierung
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, regelmäßig an Präventionsschulungen teilzunehmen. Für Ehrenamtliche und Honorarkräfte gelten abgestufte Regelungen entsprechend dem jeweiligen Aufgabenfeld. Prävention ist zudem verbindlicher Bestandteil von Fortbildungen, Veranstaltungen und Angeboten, insbesondere bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen.
Klare Meldewege und Intervention
Hinweise auf sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch sind ernst zu nehmen und unverzüglich über die vorgesehenen Meldewege weiterzugeben. Dafür stehen benannte Meldebeauftragte zur Verfügung; ergänzend bietet eine unabhängige Ansprechstelle anonyme Beratung. Das Interventionsverfahren folgt festgelegten Zuständigkeiten, dem Mehraugenprinzip sowie dem Schutz der Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen. Wird ein Verdacht nicht bestätigt, erfolgt ein strukturiertes Rehabilitationsverfahren.
Schutz auch im digitalen Raum
Auch in digitalen Kommunikationsräumen gilt die Verpflichtung zu grenzachtendem und respektvollem Verhalten. Die Social-Media-Guidelines der Nordkirche sind verbindliche Grundlage.
Geltung und Weiterentwicklung
Das Rahmenschutzkonzept ist am 2. Februar 2026 in Kraft getreten.
Es wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und nach drei Jahren evaluiert.
An einer Fassung des Schutzkonzeptes in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache (DGS) wird aktuell gearbeitet.
Hier können Sie das Schutzkonzept herunterladen (PDF in schwerer Sprache). (PDF | 0.96 MB)
Hier finden Sie den Handlungsplan in Leichter Sprache (PDF | 0.44 MB)