Arbeiten und sich engagieren – selbstverständlich auch mit Behinderung
Wenn Fähigkeiten gefragt sind, müssen auch die Strukturen passen
Kirche lebt vom Engagement vieler Menschen. Haupt- und ehrenamtlich bringen sie ihre Zeit, ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten ein. Sie übernehmen Aufgaben und Verantwortung, gestalten Angebote und treffen Entscheidungen. Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich dazu.
Und doch ist es für sie nicht immer selbstverständlich, sich ehrenamtlich zu engagieren oder beruflich in Kirche zu arbeiten. Manchmal verhindern sichtbare Barrieren den Zugang. Manchmal sind es Arbeitsbedingungen oder Abläufe. Und manchmal sind es Vorstellungen darüber, was einem Menschen mit Behinderung zugetraut wird – oder eben nicht.
Eine inklusive Kirche fragt deshalb:
Können Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten einbringen, Verantwortung übernehmen und beruflich oder ehrenamtlich tätig sein?
Nicht die Behinderung entscheidet über die Aufgabe
Menschen bringen unterschiedliche Fähigkeiten, Interessen, Erfahrungen und Qualifikationen mit. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Eigentlich selbstverständlich.
Trotzdem kann eine Behinderung schnell in den Vordergrund rücken. Dann wird zuerst darüber nachgedacht, was ein Mensch vermutlich nicht kann – noch bevor gefragt wurde, was er kann und welche Aufgabe ihn interessiert. Ein Mensch im Rollstuhl kann eine Gruppe leiten. Eine gehörlose Person kann Verantwortung in einem Gremium übernehmen. Eine Person mit chronischer Erkrankung kann eine qualifizierte Fachkraft sein.
Entscheidend sollte nicht die Zuschreibung sein, was jemand aufgrund einer Behinderung vermeintlich leisten kann. Die Fragen sollten vielmehr lauten:
Was kann und möchte dieser Mensch einbringen? Und welche Bedingungen braucht es dafür?
Ehrenamt braucht passende Rahmenbedingungen
Viele Bereiche kirchlichen Lebens wären ohne ehrenamtliches Engagement kaum denkbar. Menschen singen im Chor, gestalten Gottesdienste, begleiten andere, organisieren Veranstaltungen, arbeiten in Gremien oder übernehmen Leitungsverantwortung.
Doch auch Ehrenamt kann Barrieren enthalten. Treffen finden vielleicht immer am Abend statt. Eine Aufgabe setzt scheinbar voraus, dass jemand Auto fahren kann. Informationen werden nur auf eine bestimmte Weise weitergegeben. Oder es gibt ein sehr festes Bild davon, wie viel Zeit Ehrenamtliche zur Verfügung stellen müssen. Manchmal hilft schon die Frage: Muss die Aufgabe wirklich genau so organisiert sein, wie sie es bisher war?
Kann sie anders aufgeteilt werden? Können zwei Menschen Verantwortung teilen? Sind andere Zeiten möglich? Können Informationen auf unterschiedliche Weise bereitgestellt werden? Braucht jemand Assistenz oder technische Unterstützung?
Und ganz nebenbei:
Flexible Zeiten, überschaubare Aufgaben, verständliche Informationen und eine gute Aufgabenverteilung werden vermutlich auch von vielen Ehrenamtlichen ohne Behinderung nicht als Nachteil empfunden. Barriereärmere Strukturen kommen häufig vielen Menschen zugute. Nicht jede Aufgabe muss für jeden Menschen passend sein. Aber Strukturen sollten nicht unnötig darüber entscheiden, wer sich engagieren kann und wer nicht.
Der Weg in den Beruf beginnt vor dem Arbeitsplatz
Bei beruflicher Mitarbeit beginnt Barrierearmut nicht erst am Arbeitsplatz. Schon eine Stellenausschreibung kann Menschen ansprechen – oder ausschließen. Auch Bewerbungsverfahren können Barrieren enthalten. Und im Vorstellungsgespräch kann es einen Unterschied machen, ob zunächst Fähigkeiten und Qualifikationen wahrgenommen werden oder eine Behinderung im Mittelpunkt steht.
Nach der Einstellung geht es weiter:
- Ist der Arbeitsplatz zugänglich?
- Sind Arbeitsmittel nutzbar?
- Sind alle weiteren Räumlichkeiten zugänglich?
- Können Besprechungen barrierearm gestaltet werden?
- Lassen sich Arbeitszeiten oder Arbeitsabläufe anpassen, wenn dies erforderlich ist?
Dabei geht es nicht nur um Menschen, die bereits mit einer Behinderung in ein Arbeitsverhältnis kommen. Behinderungen oder chronische Erkrankungen können auch im Laufe des Berufslebens entstehen. Dann stellt sich die Frage, was ein Mensch braucht, um seine bisherige Tätigkeit weiterhin gut ausüben zu können.
Barrierearme Arbeitsbedingungen können deshalb nicht nur den Einstieg in Arbeit ermöglichen. Sie können auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten und berufliche Teilhabe langfristig zu sichern.
💡 Die meisten Behinderungen sind nicht angeboren
Behinderung ist nicht nur ein Thema bei der Einstellung neuer Mitarbeitender. Sie kann jeden auch im Laufe des Berufslebens betreffen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden Ende 2025 gut 91 Prozent der anerkannten schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. Nur etwa 3 Prozent waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Behinderungen entstehen also häufig erst im Laufe des Lebens.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
Barrierearme Arbeitsbedingungen und passende Unterstützung sind nicht nur wichtig, wenn ein Mensch mit Behinderung neu eingestellt wird. Sie können ebenso wichtig werden, wenn langjährige Mitarbeitende aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung andere Bedingungen benötigen. Dann geht es darum, gemeinsam zu klären: Was braucht dieser Mensch, um seine Arbeit weiterhin gut ausüben zu können?
Gleichberechtigte Mitarbeit bedeutet nicht, dass alle Menschen dieselben Bedingungen brauchen. Und auch hier gilt: Was für manche Menschen Voraussetzung für die Mitarbeit ist, erleichtert häufig auch anderen den Arbeitsalltag.
Unterstützung ermöglicht Arbeit
Manche Menschen mit Behinderungen benötigen Unterstützung, um ihre beruflichen Aufgaben ausüben zu können. Das können zum Beispiel Arbeitsassistenz, technische Hilfsmittel, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschung oder eine angepasste Ausstattung des Arbeitsplatzes sein.
Dabei ist wichtig: Unterstützung übernimmt nicht die Fähigkeiten und die Verantwortung eines Menschen. Sie schafft die Bedingungen dafür, dass ein Mensch seine Fähigkeiten einsetzen und seine Arbeit selbst ausüben kann.
Für viele notwendige Unterstützungen und für die behinderungsgerechte Gestaltung eines Arbeitsplatzes gibt es Beratung und Fördermöglichkeiten. Welche Stelle zuständig ist und welche Leistungen infrage kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Arbeitgeber müssen dabei nicht schon vorher wissen, welcher Leistungsträger zuständig ist. Sie können sich beraten und durch die unterschiedlichen Möglichkeiten lotsen lassen. Sinnvoll ist es, diese Beratung möglichst frühzeitig – und vor Anschaffungen oder Umbauten – in Anspruch zu nehmen.
💡 Welche Unterstützung gibt es am Arbeitsplatz?
Arbeitsassistenz
Manche Menschen mit Behinderungen können ihre beruflichen Aufgaben selbstständig und fachlich verantwortlich ausüben, benötigen aber bei einzelnen Tätigkeiten Unterstützung. Dafür kann eine Arbeitsassistenz eingesetzt werden.
Die Assistenz übernimmt nicht die eigentliche Arbeit oder die fachliche Verantwortung. Sie unterstützt dort, wo dies aufgrund der Behinderung notwendig ist. Welche Form der Unterstützung gebraucht wird, richtet sich nach der Person und ihrer Tätigkeit. Arbeitsassistenz kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden.
Arbeitsassistenz ist nicht dasselbe wie Pflege- oder Alltagsassistenz.
Benötigt eine Person während des Arbeitstages beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege oder bei persönlichen Dingen des Alltags, ist das nicht automatisch Arbeitsassistenz. Es kann deshalb sein, dass ein Mensch am Arbeitsplatz Arbeitsassistenz und persönliche Assistenz bzw. Pflege benötigt. Für diese Unterstützungsformen können unterschiedliche Regelungen und Kostenträger gelten.
Ausstattung und Anpassung des Arbeitsplatzes
Auch ein Arbeitsplatz selbst kann angepasst werden. Je nach individuellem Bedarf kommen zum Beispiel spezielle Software, technische Arbeitshilfen, angepasste Arbeitsmöbel oder Arbeitsgeräte infrage. Auch Veränderungen am Arbeitsumfeld können notwendig sein.
Für behinderungsbedingt notwendige technische Arbeitshilfen und die Anpassung von Arbeitsplätzen gibt es Fördermöglichkeiten. Welche Leistung infrage kommt und wer die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Wer berät – und wer ist zuständig?
Je nach Situation können unterschiedliche Stellen zuständig sein, beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, ein anderer Rehabilitationsträger oder das zuständige Integrations- bzw. Inklusionsamt. Auch Arbeitgeber können für bestimmte Maßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten.
Die gute Nachricht ist: Sie müssen nicht zuerst wissen, wer zuständig ist, um sich beraten zu lassen.
Für Arbeitgeber sind die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eine gute erste Anlaufstelle. Sie beraten rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und helfen dabei, passende Unterstützung und zuständige Stellen zu finden.
Bei Fragen zur konkreten Gestaltung eines Arbeitsplatzes können außerdem technische Beratungsdienste unterstützen. Sie schauen gemeinsam mit den Beteiligten, welche technischen oder organisatorischen Lösungen sinnvoll sind.
Wichtig: Lassen Sie sich möglichst beraten, bevor Hilfsmittel angeschafft, Arbeitsplätze umgebaut oder andere kostenpflichtige Maßnahmen umgesetzt werden. Fördermöglichkeiten sollten vorher geklärt werden.
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit: Hilfen im Berufsalltag
Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Müssen Menschen zu den Strukturen passen?
Manchmal liegt die Barriere weniger bei einer einzelnen Aufgabe als in der Vorstellung davon, wie Arbeit oder Engagement auszusehen haben. Eine Stelle umfasst vielleicht Tätigkeiten, die nicht zwingend zusammengehören. Ein Ehrenamt ist seit Jahren auf dieselbe Weise organisiert. Sitzungen dauern grundsätzlich mehrere Stunden. Anwesenheit vor Ort gilt als selbstverständlich.
Dann lohnt es sich, genauer hinzusehen:
- Was ist für die Aufgabe wirklich notwendig?
- Was könnte anders organisiert werden?
- Wo sind flexible Lösungen möglich?
- Welche Aufgaben lassen sich teilen?
Barrieren abzubauen bedeutet nicht immer, Menschen an vorhandene Strukturen anzupassen. Manchmal müssen sich die Strukturen verändern.
Menschen sind mehr als ihre Behinderung
Menschen mit Behinderungen bringen möglicherweise Erfahrungen mit Barrieren und Wissen über mögliche Lösungen mit. Dieses Erfahrungswissen kann wertvoll sein. Aber eine Behinderung macht einen Menschen nicht automatisch zur zuständigen Person für Inklusion. Menschen sollten sich mit dem einbringen können, was sie interessiert, was sie können und wofür sie Verantwortung übernehmen möchten.
Fragen statt Voraussetzen
Nicht jede Behinderung ist sichtbar. Und selbst Menschen mit ähnlichen Beeinträchtigungen können unterschiedliche Unterstützung benötigen. Deshalb ist eine offene Frage oft hilfreicher als viele Vermutungen:
„Was brauchen Sie, damit Sie Ihre Aufgabe gut ausüben können?“
Die Antwort kann eine kleine Veränderung oder umfangreichere Unterstützung sein. Entscheidend ist, nicht über einen Menschen und seine Möglichkeiten zu spekulieren, sondern gemeinsam passende Bedingungen zu finden.
💬 Zum Weiterdenken: Wie selbstverständlich können sich unterschiedliche Menschen bei uns einbringen und Verantwortung übernehmen?
- Wer arbeitet und engagiert sich bei uns?
- Können Menschen ihre Interessen und Fähigkeiten einbringen?
- Sind unterschiedliche Wege ins Engagement und in die berufliche Mitarbeit möglich?
- Wo entstehen Barrieren, die Menschen daran hindern?
- Was können wir an unseren Strukturen verändern, damit unterschiedliche Menschen sich einbringen
und Verantwortung übernehmen können?
Wenn unterschiedliche Menschen Verantwortung tragen
Inklusion zeigt sich nicht nur daran, wer an einem Gottesdienst oder einer Veranstaltung teilnehmen kann. Sie zeigt sich auch daran, wer Kirche gestaltet, wer für Kirche arbeitet und wer Verantwortung übernehmen kann.
Menschen mit Behinderungen sind nicht nur Menschen, für die Kirche Angebote macht. Sie sind Kolleg*innen, Fachkräfte, Ehrenamtliche und Leitungspersonen. Sie bringen Wissen, Erfahrungen, Begabungen und unterschiedliche Perspektiven mit.
Wo dafür passende Bedingungen geschaffen werden, entsteht nicht nur mehr Teilhabe. Es wird auch sichtbar, was Teilgabe bedeutet: Menschen können das, was sie mitbringen, einbringen, Verantwortung übernehmen und Kirche mitgestalten.
Die vielfältigen Recherchen für die Reihe "Kirche ohne Barrieren" hat Maret Zedler (FÖJ bei der Infostelle Klimagerechtigkeit) durchgeführt.